Antworten auf oft gestellte Fragen
Um die Lesbarkeit dieser Patienteninformation zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.
Bei der Suche nach einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin können unterschiedliche Berufsbezeichnungen zu Missverständnissen führen. Häufig begegnet Klienten eine Fülle von Angeboten und Therapien, die zum Teil nur schwer einzuordnen und voneinander abzugrenzen sind. Hier finden Sie eine Hilfe zur Unterscheidung relevanter Begriffe:
Psychologe:
Ein Psychologe/eine Psychologin hat ein Hochschulstudium der Psychologie absolviert, welches Voraussetzung zur Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist. Neben der Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten, können Psychologen nach ihrem Studium in unterschiedlichen Berufsfeldern tätig sein, z.B. in der Wissenschaft, der Beratung wirtschaftlicher Unternehmen, der Verkehrspsychologie usw.
Psychologischer Psychotherapeut:
Die Berufsbezeichnung "psychologischer Psychotherapeut" ist eine rechtlich geschützte Bezeichnung und bezieht sich ausschließlich auf Psychologen, die nach ihrem Studium eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung im Bereich Psychotherapie absolviert haben. Die jeweilige Zusatzausbildung kann einen unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkt haben, so z.B. den Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse. Diese drei Verfahren sind von den Krankenkassen anerkannt und werden daher als "Richtlinienverfahren" bezeichnet.
Psychiater:
Ein Psychiater hat ein Hochschulstudium der Medizin abgeschlossen und darauf aufbauend eine Zusatzausbildung im Bereich Psychiatrie absolviert. Nach dieser Ausbildung ist der Titel "Facharzt für Psychiatrie" gängig. Ein Psychiater behandelt einerseits die medizinischen Aspekte psychischer Erkrankungen, indem z.B. Medikamente (sog. Psychopharmaka) verschrieben werden, zusätzlich können Psychiater auch als ärztliche Psychotherapeuten tätig sein. Dazu ist ebenfalls eine spezielle Weiterbildung im Fach Psychotherapie erforderlich...
Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann Ihnen helfen, erste konkrete
Schritte zu gehen
- 1Ist eine umgehende Behandlung notwendig, um die Verschlimmerung Ihrer Beschwerden zu verhindern?
- 2Welche Schritte können eine weitere Zuspitzung Ihrer Lebenssituation abwenden helfen?
- 3Wie finden Sie einen geeigneten Therapeuten?
- 4Welches Behandlungsverfahren (z.B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie) kann Ihnen voraussichtlich am ehesten helfen, damit Ihre Beschwerden zurückgehen und Sie sich wieder belastungsfähiger fühlen können?
- 5Kann zunächst eine stationäre, psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein?
- 6Was können Sie tun, um die Wartezeit bis zum Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung zu überbrücken?
Oft verhilft ein solches Erstgespräch zudem bereits zu ersten Einsichten, wie es zu einer Krise, einer besonderen Belastung oder einer akuten Erkrankung kommen konnte.
Der psychodynamische Hintergrund seelischer Krisen und Belastungen
Die psychodynamische Betrachtung Ihrer Erlebnisse und Erfahrungen kann Ihnen helfen, Beziehungs- und Denkmuster zu identifizieren, die Sie in der Bewältigung seelischer Belastungen behindern, oder zu solchen Belastungen geführt haben. Oft sind diese Muster die Folge tief eingegrabener, kränkender Erfahrungen und lebensgeschichtlicher Entwicklungen.
Oft sind diese Muster die Folge tief eingegrabener, kränkender Erfahrungen und lebensgeschichtlicher Entwicklungen.
Sie beeinflussen Ihre Haltung gegenüber Ihrer Arbeit, Ihren Beziehungen, und wie Sie sich selbst erleben und fühlen.Diese Einsichten können es Ihnen erleichtern, wichtige Entscheidungen treffen, was als nächstes zu tun wäre:
Ein diagnostisch-therapeutisches Erstgespräch unterscheidet sich gegebenenfalls von sogenannten probatorischen Sitzungen, da es zunächst nicht der konkreten Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung bei mir dient.
Vielmehr soll es Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Probleme und Beschwerden und der notwendigen, nächsten Schritte ermöglichen. Es kann zugleich eine erste, therapeutische Wirkung entfalten, unabhängig davon, ob Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden.
Wird die psychotherapeutische Sprechstunde von der Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten dieses Gesprächs werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wie kann ich einen Termin für diese Sprechstunde vereinbaren?
Als Diplom-Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin habe ich meine Praxis-Stunden nach den regelmäßigen, psychotherapeutischen Sitzungen meiner Psychotherapie-Patienten organisiert. Ich biete keine offene Sprechstunde an, sondern vereinbare mit Ihnen einen kurzfristigen Gesprächstermin innerhalb von ein bis drei Wochen.
Dadurch haben Sie vor dem Gesprächstermin keine Wartezeit in meiner Praxis. Ein Gespräch dauert in der Regel 50 min. Damit besteht genügend Zeit für Ihre Fragen. In Einzelfällen kann sich während dieses Erstgesprächs herausstellen, dass ein zweiter Termin erforderlich und/oder hilfreich ist, um das Besprochene noch einmal aufgreifen, und konkrete Schritte einleiten zu können. Auch hierfür kann ich Ihnen in der Regel einen kurzfristigen Termin anbieten.
Sprechzeiten:
Mittwochs und Freitags jeweils von 13:00 bis 13:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Zudem könnte es sein, dass Sie im Laufe einer Psychotherapie einiges in Ihrem Umfeld verändern wollen. Dies ist das Ziel der Psychotherapie.
Die letzte Entscheidung über eine medikamentöse Behandlung treffen dann Sie selbst.
Gemeinsam finden und vereinbaren wir Ihre Ziele für die Psychotherapie. Ich berate Sie über die angeratene optimale Therapieform und die wahrscheinlichen Therapieaussichten. Diese hängen auf jeden Fall auch zu einem großen Teil von Ihnen selbst und Ihrer Bereitschaft ab, sich auf den Weg einer Psychotherapie zu begeben.
In der Verhaltenstherapie sollen Ihre Probleme in der Gegenwart und auf möglichst direktem Weg – problemorientiert und zielgerichtet – gelöst werden. Sie sollen Ihre Autonomie und Ihre Fähigkeit zurückgewinnen, das eigene Leben wirksam zu gestalten. Dabei werden Sie durch die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten in unterschiedlicher Weise unterstützt: durch Analyse der Problematik, durch wiederholte Anregung zur Selbstreflexion in ausführlichen Gesprächen, durch Vorbereitung auf die direkte Konfrontation mit schwierigen Situationen und durch das gemeinsame Erarbeiten von für Sie passenden Möglichkeiten zur Problem-, Konflikt- und Stressbewältigung.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Psychotherapie - Wenn die Seele Hilfe braucht (Info-Broschüre)
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Psychotherapie - Wenn die Seele Hilfe braucht (Info-Broschüre)
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Psychotherapeutische Methoden Informationen für Patientinnen und Patienten (4.12.2014)
Manche Arbeitgeber übernehmen auch die Kosten für ein berufliches Coaching oder eine berufliche Supervision. Informieren Sie sich dazu bitte vorher bei Ihrem Arbeitgeber. Berufliches Coaching und berufliche Supervision ist darüber hinaus auch steuerlich absetzbar.
Falls Unterlagen bzw. Qualifikationsnachweise von mir nötig sind, melden Sie sich gerne bei mir. Weitere Informationen finden Sie auch hier: bptk.de - Ratgeber Kostenerstattung (PDF)
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Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V.
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