Elektronische Patientenakte [ePA]

Wichtige Information zur elektronischen Patientenakte [ePA]


Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

der Gesetzgeber hat beschlossen, ab dem 01.01.2025 für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte [ePA] automatisch einzuführen – es sei denn, Sie widersprechen aktiv. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihre Entscheidung dazu gut zu überdenken und bei Ablehnung direkt Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.

Für Sie entstehen keine Nachteile in Ihrer Behandlung, falls Sie die [ePA] ablehnen. Sollten Sie bereits eine klare Haltung haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1.   Senden Sie beide Formulare, die Sie unter 1 heruntergeladen und ausgefüllt haben, an Ihre Krankenkasse
2.   Bringen Sie das Formular, das Sie unter 2 heruntergeladen haben, ausgefüllt zu Ihrer nächsten Behandlung mit

Alternativ können wir das auch alles gemeinsam machen - das geht dann leider auf Kosten Ihrer Behandlungszeit.

Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, sich umfassend weiter über Ihre Rechte zu informieren.