Antworten auf oft gestellte Fragen _alt
Um die Lesbarkeit dieser Patienteninformation zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.
Berufsbezeichnungen
Bei der Suche nach einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin können unterschiedliche Berufsbezeichnungen zu Missverständnissen führen. Häufig begegnet Klienten eine Fülle von Angeboten und Therapien, die zum Teil nur schwer einzuordnen und voneinander abzugrenzen sind. Hier finden Sie eine Hilfe zur Unterscheidung relevanter Begriffe:
Psychologe: Ein Psychologe/eine Psychologin hat ein Hochschulstudium der Psychologie absolviert, welches Voraussetzung zur Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist. Neben der Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten, können Psychologen nach ihrem Studium in unterschiedlichen Berufsfeldern tätig sein, z.B. in der Wissenschaft, der Beratung wirtschaftlicher Unternehmen, der Verkehrspsychologie usw.
Psychologischer Psychotherapeut: Die Berufsbezeichnung „psychologischer Psychotherapeut“ ist eine rechtlich geschützte Bezeichnung und bezieht sich ausschließlich auf Psychologen, die nach ihrem Studium eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung im Bereich Psychotherapie absolviert haben. Die jeweilige Zusatzausbildung kann einen unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkt haben, so z.B. den Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse. Diese drei Verfahren sind von den Krankenkassen anerkannt und werden daher als „Richtlinienverfahren“ bezeichnet.
Psychiater:Ein Psychiater hat ein Hochschulstudium der Medizin abgeschlossen und darauf aufbauend eine Zusatzausbildung im Bereich Psychiatrie absolviert. Nach dieser Ausbildung ist der Titel „Facharzt für Psychiatrie“ gängig. Ein Psychiater behandelt einerseits die medizinischen Aspekte psychischer Erkrankungen, indem z.B. Medikamente (sog. Psychopharmaka) verschrieben werden, zusätzlich können Psychiater auch als ärztliche Psychotherapeuten tätig sein. Dazu ist ebenfalls eine spezielle Weiterbildung im Fach Psychotherapie erforderlich..
Psychotherapeutische Sprechstunde
- Fragen Sie sich aufgrund Ihrer Beschwerden, ob es sich dabei um den Beginn einer psychischen Erkrankung handelt?
- Überlegen Sie, ob Ihnen eine psychotherapeutischer Behandlung helfen könnte?
- Hat Ihr Hausarzt Ihnen eine Psychotherapie empfohlen, ohne dass Sie bereits wissen, was das eigentlich genau ist?
Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann Ihnen helfen, erste konkrete Schritte zu gehen
Falls Ihre Beschwerden Ausdruck einer behandlungsbedürftigen, seelischen Erkrankung sind, kann ein solches Erstgespräch für Sie eine wichtige Entscheidungshilfe sein, um nächste Schritte zu planen:
- 1Ist eine umgehende Behandlung notwendig, um die Verschlimmerung Ihrer Beschwerden zu verhindern?
- 2Welche Schritte können eine weitere Zuspitzung Ihrer Lebenssituation abwenden helfen?
- 3Wie finden Sie einen geeigneten Therapeuten?
- 4Welches Behandlungsverfahren (z.B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie) kann Ihnen voraussichtlich am ehesten helfen, damit Ihre Beschwerden zurückgehen und Sie sich wieder belastungsfähiger fühlen können?
- 5Kann zunächst eine stationäre, psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein?
- 6Was können Sie tun, um die Wartezeit bis zum Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung zu überbrücken?
Oft verhilft ein solches Erstgespräch zudem bereits zu ersten Einsichten, wie es zu einer Krise, einer besonderen Belastung oder einer akuten Erkrankung kommen konnte.
Der psychodynamische Hintergrund seelischer Krisen und Belastungen
Die psychodynamische Betrachtung Ihrer Erlebnisse und Erfahrungen kann Ihnen helfen, Beziehungs- und Denkmuster zu identifizieren, die Sie in der Bewältigung seelischer Belastungen behindern, oder zu solchen Belastungen geführt haben. Oft sind diese Muster die Folge tief eingegrabener, kränkender Erfahrungen und lebensgeschichtlicher Entwicklungen.
Oft sind diese Muster die Folge tief eingegrabener, kränkender Erfahrungen und lebensgeschichtlicher Entwicklungen.Sie beeinflussen Ihre Haltung gegenüber Ihrer Arbeit, Ihren Beziehungen, und wie Sie sich selbst erleben und fühlen.Diese Einsichten können es Ihnen erleichtern, wichtige Entscheidungen treffen, was als nächstes zu tun wäre:
- Sie helfen Ihnen, einen neuen Blickwinkel auf Ihre Erlebnisse und Erfahrungen zu gewinnen
- Sie tragen oft zu einem besseren Selbstvertrauen und -gefühl bei.
- Das kann bereits einen Richtungswechsel anstoßen, angstlösend wirken, und zu einer gebesserten Stimmungslage beitragen
Ein diagnostisch-therapeutisches Erstgespräch unterscheidet sich gegebenenfalls von sogenannten probatorischen Sitzungen, da es zunächst nicht der konkreten Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung bei mir dient.Vielmehr soll es Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Probleme und Beschwerden und der notwendigen, nächsten Schritte ermöglichen. Es kann zugleich eine erste, therapeutische Wirkung entfalten, unabhängig davon, ob Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden.
Wird die psychotherapeutische Sprechstunde von der Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten dieses Gesprächs werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wie kann ich einen Termin für diese Sprechstunde vereinbaren?
Als Diplom-Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin habe ich meine Praxis-Stunden nach den regelmäßigen, psychotherapeutischen Sitzungen meiner Psychotherapie-Patienten organisiert. Ich biete keine offene Sprechstunde an, sondern vereinbare mit Ihnen einen kurzfristigen Gesprächstermin innerhalb von ein bis drei Wochen.
Dadurch haben Sie vor dem Gesprächstermin keine Wartezeit in meiner Praxis. Ein Gespräch dauert in der Regel 50 min. Damit besteht genügend Zeit für Ihre Fragen. In Einzelfällen kann sich während dieses Erstgesprächs herausstellen, dass ein zweiter Termin erforderlich und/oder hilfreich ist, um das Besprochene noch einmal aufgreifen, und konkrete Schritte einleiten zu können. Auch hierfür kann ich Ihnen in der Regel einen kurzfristigen Termin anbieten.
Wie nehmen Sie Kontakt auf?
Bitte nutzen Sie die psychotherapeutische Sprechstunde. Meine aktuellen Sprechstunden- und Telefonzeiten erfahren Sie gegebenenfalls vom Anrufbeantworter. Oder hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrem Anliegen und eine Telefonnummer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Anrufe nicht umgehend beantworten kann. In der Sprechstunde oder telefonisch können wir eventuelle Fragen klären..+49 – 160 – 901 363 37
Was sollten Sie mitbringen?
Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte; Arztberichte aus früheren Behandlungen sind hilfreich. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Haben Sie schon eine therapeutische Sprechstunde bei einem Kollegen oder einer Kollegin genutzt, bringen Sie bitte die Bescheinigung mit.
Wie ist die zeitliche Organisation?
Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Es finden 1-2 Stunden in wöchentlichem Rhythmus statt. Regelmäßige Teilnahme ist dabei Voraussetzung. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen für Absagen, die mich nicht rechtzeitig erreichen, Kosten entstehen. Ihre Urlaube und andere vorhersehbare Verhinderungen berücksichtige ich in der Planung unserer Sitzungen gerne.
Wann entscheiden Sie sich?
Sie haben Zeit, Ihre Entscheidung für die Psychotherapie in Ruhe zu treffen. Von den Krankenkassen sind bis maximal 4 Probesitzungen vorgesehen. Danach wird ein Kostenübernahmeantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt (entsprechende Formulare bekommen Sie von mir).
Mit wie vielen Sitzungen sollten Sie rechnen?
In den meisten Fällen werden mindestens 12-24 Stunden zu den Probesitzungen erforderlich sein, um eine günstige Entwicklung und Stabilität zu erreichen. Bei einigen Menschen kann dies auch schon eher der Fall sein. Noch offene Stunden können mit zeitlich gedehnter Folge dann auch zur Stabilisierung genutzt werden.
Was ist das Gutachterverfahren?
Oft zeigt sich nach den 24 Stunden, dass eine längere therapeutische Begleitung erforderlich ist. Nur so können begonnene Entwicklungen fortgesetzt werden, um das Erreichte zu festigen. Dann wird ein Gutachten fällig, d.h. ich erstelle einen ausführlichen Bericht über Ihre Situation in anonymisierter Form: z. B. Frau X, geb. 01.02.19xy. Dieser wird von Ihrer Krankenkasse an einen außenstehenden Gutachter geschickt, der beurteilt, ob in diesem Falle die Krankenkasse weiter in Leistung treten soll.
Gibt es Wartezeiten?
Ja. Leider. Die Chance auf zeitnahe Termine sind natürlich umso größer, je flexibler Sie sind.
Wer erfährt von Ihrer Psychotherapie?
Niemand ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis, der Krankenkasse wird lediglich eine Diagnose mitgeteilt. Ihr Hausarzt oder Fachkollege wird gebeten, mir mitzuteilen, welche somatischen Grunderkrankungen vorliegen und auf welche Medikamente sie ggflls angewiesen sind.
Gibt es Risiken und Nebenwirkungen?
Wie bei jeder wirksamen Behandlung kann es auch Nebenwirkungen geben. So können z. B. heftige anstrengende Gefühle wie Ärger oder Trauer auftreten. Das gehört dann zur Wirkung der Therapie und kann die Basis für einen fruchtbaren Entwicklungsprozess darstellen. Zudem könnte es sein, dass Sie im Laufe einer Psychotherapie einiges in Ihrem Umfeld verändern wollen. Dies ist das Ziel der Psychotherapie.
Müssen Sie Psychopharmaka nehmen?
Nein. Im Falle stärkerer Krankheitsausprägung werde ich Sie jedoch über Vor- und Nachteile einer medikamentösen Behandlung entsprechend beraten bzw. Sie an einen Fachkollegen überweisen. Die letzte Entscheidung über eine medikamentöse Behandlung treffen dann Sie selbst.Ausgenommen sind psychiatrische Krankheitsbilder, die eine pharmakologische Behandlung erfoderlich machen. Die Verordnung übernehmen ärtzliche Kollegen aus dem Fachgebiet der Neurologie und Psychiatrie. Nötige Kontrollen z.B. von EKG oder Laborwerte werden von den Fachkolleg*innen durchgeführt.
Wie sind Ihre Erfolgsaussichten?
Am Ende der ersten 4 Probesitzungen gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation („Diagnose“ als Arbeitshypothese).Gemeinsam finden und vereinbaren wir Ihre Ziele für die Psychotherapie. Ich berate Sie über die angeratene optimale Therapieform und die wahrscheinlichen Therapieaussichten. Diese hängen auf jeden Fall auch zu einem großen Teil von Ihnen selbst und Ihrer Bereitschaft ab, sich auf den Weg einer Psychotherapie zu begeben.
Welche Therapierichtungen werden von deutschen Krankenkassen anerkannt?
Verhaltenstherapeutische Orientierung (VT)In der Verhaltenstherapie sollen Ihre Probleme in der Gegenwart und auf möglichst direktem Weg – problemorientiert und zielgerichtet – gelöst werden. Sie sollen Ihre Autonomie und Ihre Fähigkeit zurückgewinnen, das eigene Leben wirksam zu gestalten. Dabei werden Sie durch die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten in unterschiedlicher Weise unterstützt: durch Analyse der Problematik, durch wiederholte Anregung zur Selbstreflexion in ausführlichen Gesprächen, durch Vorbereitung auf die direkte Konfrontation mit schwierigen Situationen und durch das gemeinsame Erarbeiten von für Sie passenden Möglichkeiten zur Problem-, Konflikt- und Stressbewältigung.Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht (Info-Broschüre) Hypnosetherapie (HY)Der hypnotische Zustand ist ein besonderer Zustand erhöhter Aufnahmebereitschaft und eher herabgesetzter Aufmerksamkeit und Konzentration. Zu Beginn einer Hypnosesitzung klären Sie gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeuten die therapeutische Zielsetzung, dann wird die Hypnose eingeleitet. Die Hypnose erleben Sie quasi in zwei Teilen: Ein Teil erlebt das Suggerierte, als ob das die einzige Realität wäre und der andere Teil beobachtet kritisch, was die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut und Sie selbst tun. In einem anschließenden Gespräch bearbeiten Sie Ihre Erfahrungen während der Hypnose.Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht (Info-Broschüre) Psychoanalytisch-Psychodynamisch orientierte Psychotherapie (PA, TP)Die psychoanalytisch orientierte Psychotherapie ist eine Weiterentwicklung der klassischen Psychoanalyse, die von Freud und seinen Schülern entwickelt wurde. Das psychoanalytische Wissen basiert auf den klassischen Konzepten Sigmund Freuds und bezieht sich vor allem auf die therapeutische Beziehung als Interaktion und Übertragung-Gegenübertragungs-Dynamik. Wie bei allen psychoanalytisch orientierten Verfahren wird die Bearbeitung lebensgeschichtlich begründeter unbewusster Konflikte und krankheitswertiger Störungen der Persönlichkeitsentwicklung in einer therapeutischen Beziehung unter besonderer Berücksichtigung von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand zum Inhalt des Verfahrens. In der technischen Anwendung finden Klärung und Konfrontation in der Regel mehr Anwendung als die Rekonstruktion von lebensgeschichtlichen Ereignissen in Psychoanalysen. Die Deutungen betonen den Rahmen der Behandlung und das Hier und Jetzt der Übertragung zwischen Patientin/Patient und Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Unterstützende Maßnahmen kommen nach Maßgabe zur Anwendung.Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Psychotherapeutische Methoden Informationen für Patientinnen und Patienten (4.12.2014)
Wie ist die Kostenübernahme bei Selbstzahlern und Privatpatienten?
Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin und im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen. Die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Beihilfestelle erstattet die Therapiekosten bei indizierter Behandlung grundsätzlich. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung zu tragen. Ihren persönlichen Versicherungsumfang klären Sie am besten vor Beantragung mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.Generell richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Kosten für IGeL Leistungen
Für eine Einzelberatung, berufliches Coaching, Einzelsupervision und für Gruppen- und Teamcoachings bzw. Teamsupervision setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung. Das Honorar richtet sich hier nach Art, Aufwand und ebenso nach der Gruppengröße. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer. Manche Arbeitgeber übernehmen auch die Kosten für ein berufliches Coaching oder eine berufliche Supervision. Informieren Sie sich dazu bitte vorher bei Ihrem Arbeitgeber. Berufliches Coaching und berufliche Supervision ist darüber hinaus auch steuerlich absetzbar.
Wann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?
Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin und im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen und erfülle die Voraussetzungen, um mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu dürfen. Wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt und in den letzten 2 Jahren keine andere ambulante Psychotherapie stattgefunden hat und Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Sprechstunden bei mir oder niedergelassenen Kollegen oder Kolleginnen besucht haben. In diesem Fall wird Ihnen Ihre Krankenkasse in einem ersten Schritt 12 Sitzungen und weitere 12 Sitzungen Verlängerung bewilligen („Kurzzeittherapie“).
Was bedeutet das Kostenerstattungsverfahren beim Antrag auf Psychotherapie?
In meiner privaten Praxis in Essen ist die Kostenübernahme für gesetzlich versicherte Patienten nicht selbstverständlich und nur in Ausnahmefällen möglich.Vorrangig sollte die Behandlung bei niedergelassenen Kollegen*innen mit Kassenzulassung stattfinden. Sollte in absehbarer Zeit, d.h innerhalb der nächsten 3 Monate kein Therapieplatz in einer Kassenpraxis zur Verfügung stehen, ist eine Kostenübernahme bei fachlich geeigneten approbierten Psychotherapeuten, wie ich es bin, im Kostenerstattungsverfahren möglich. Dies ist nicht unwahrscheinlich, da die Versorgungssituation in Essen momentan unzureichend ist und ich immer wieder auch gesetzlich versicherte Patienten nach diesem Prinzip aufnehmen kann. Diesen Versicherten erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten in Höhe der Kassensätze. Inzwischen erhalten auch viele Patienten eine volle Kostenerstattung, da die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die kompletten Kosten einer außervertraglichen Psychotherapiezu erstatten, wenn kein Kassenbehandler zur Verfügung steht. Rechtlicher Hintergrund beim Kostenerstattungsverfahren ist, dass gesetzliche Krankenkassen verpflichtet sind, ihren Versicherten Psychotherapiein einer zumutbaren Wartezeit zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, sind folgende Schritte notwendig:1. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass sie eine Verhaltenstherapie beginnen möchten. Lassen Sie sich eine Liste der Vertragspsychotherapeuten in Ihrer Nähe schicken. 2. Fragen Sie bei mindestens fünf Vertragspsychotherapeuten nach der Wartezeit für den Beginn einer Verhaltenstherapie. Notieren Sie sich das Datum der Anfrage, die Namen der Behandler und die Ihnen genannte Wartezeit. 3. Außerdem benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von einem Facharzt oder Ihrem Hausarzt. Dieser sollte Ihnen bestätigen, dass Sie dringend eine Verhaltenstherapie benötigen. 4. Bei Ihrer Krankenkasse bitten Sie in einem formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapieum die Übernahme der Kosten für die 5 probatorischen Sitzungen. Fügen Sie dem Antrag Ihre Liste der angerufenen Vertragstherapeuten und die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bei. Teilen Sie in Ihrem Antrag der Kasse mit, dass Sie in meiner privaten Praxis zeitnah eine Behandlung beginnen können. Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin und im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen und erfülle die Voraussetzungen, um auf Basis der Kostenerstattung mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.Falls Unterlagen bzw. Qualifikationsnachweise von mir nötig sind, melden Sie sich gerne bei mir. Weitere Informationen finden Sie auch hier: bptk.de – Ratgeber Kostenerstattung (PDF)
Weitere Hilfe
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